Der LIONS Club Strausberg e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Antragstellung
und Entscheidung über eine Förderung
Anträge können von als gemeinnützig anerkannten Institutionen und Vereinen gestellt werden; sowie in besonderen Fällen von Menschen in Notlagen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke).
Vor einer Antragstellung bietet sich eine mündliche oder kurze schriftliche Anfrage über die grundsätzliche Möglichkeit einer Förderung der Projektidee an. Im Falle einer Antragstellung sind die vorbereiteten Antragsformulare zu verwenden bzw. ist das Vorhaben umfassend zu beschreiben.
Über jeden Antrag entscheiden unsere Mitglieder in einem internen Verfahren.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in keinem Fall.
Förderziele
- mildtätige Zwecke
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung der Kunst und der Kultur
- Förderung des Denkmal-Schutzes/-Pflege
- Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschlich der Studentenhilfe
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Förderung des Wohlfahrtwesens
- Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge
- Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen insbesondere bei der Förderung und Unterstützung von:
- Bildung und Lebenskompetenz für Kinder und Jugendliche
- Kunst und Kultur
- Lebenskompetenz für Ältere, Gesunde Ernährung, Bewegung, Vorbeugung
- nationale und internationale Hilfe bei Notfällen
Förderkriterien (positiv/negativ)
Bei der Unterstützung legen wir besonderen Wert auf folgende Aspekte.
Das Vorhaben sollte:
- einen regionalen Bezug im Landkreis Märkisch-Oderland haben
- freiwilliges und ehrenamtliches Engagement beinhalten
- Selbsthilfe, Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Zielgruppe fördern
- Vorbildcharakter in unserer Gesellschaft haben
- die Fördergelder nicht für Honorare verwenden
- die Fördergelder in der Regel für projektbezogene Sachkosten verwenden und einen angemessenen Eigenanteil nachweisen
- die Verwendung der Mittel sollte überprüfbar sein in seinen angestrebten Zielen
- über die Förderung des Projekts durch uns sollte medienwirksam kommuniziert werden (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Förderung ist nicht möglich für
- Projekte mit kommerzieller Orientierung
- die Deckung allgemeiner, laufender Kosten
- Projekte mit parteipolitischer oder konfessioneller Ausrichtung
- bereits durchgeführte Projekte
- Großprojekte mit entsprechendem Finanzoder Kapitalbedarf
- Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu erledigen sind